Wiedereintritt

Zurück in die Kirche — wir begleiten Sie auf dem Weg.

Was bedeutet Wiedereintritt?


Wege zurück in die Kirche werden öfter gegangen, als viele denken: Jahr für Jahr lassen sich allein im Bistum Münster mehrere hundert Menschen wieder in die katholische Kirche aufnehmen. Wer ausgetreten ist, hat grundsätzlich das Recht auf Wiederaufnahme — und das Verfahren dafür ist klar geregelt.

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, in der Regel mit dem Pfarrer vor Ort — auf Wunsch aber auch mit jedem anderen Priester. Dabei geht es um Ihre Geschichte: Was hat damals zum Austritt geführt? Was zieht Sie heute zurück? Es ist ein Glaubensgespräch auf Augenhöhe, bei dem Sie selbst mitbestimmen, wie tief es geht.

Antrag an das Generalvikariat

Nach dem Gespräch stellt der Priester den Antrag auf Wiederaufnahme beim Generalvikariat in Münster; die Genehmigung erteilt der Generalvikar. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, ob eine zwischenzeitlich geschlossene Ehe kirchenrechtlich gültig ist oder ob eine kirchliche Trauung nachgeholt werden sollte — denn erst danach ist die volle Teilnahme am sakramentalen Leben, insbesondere der Empfang der Eucharistie, wieder möglich.

Liegt die Genehmigung vor, folgt ein zweites Treffen, bei dem die Wiederaufnahme im Beisein von zwei Zeugen offiziell besiegelt wird: Sie erklären, dass Sie Ihren Austritt bereuen und wieder in der katholischen Kirche leben möchten, und der Pfarrer erteilt die Absolution von der Exkommunikation. Ob dies im kleinen Kreis oder im Rahmen eines Gottesdienstes gefeiert wird, entscheiden Sie gemeinsam mit dem Seelsorger.

Im Anschluss meldet die Gemeinde die Wiederaufnahme den zuständigen Stellen — dem Taufpfarramt, dem Wohnsitzpfarramt, dem Einwohnermeldeamt und dem Finanzamt, gegebenenfalls auch dem Standesamt.

Sie möchten wieder eintreten?

Melden Sie sich gerne in unserem Pfarrbüro, 02381 / 97277-0, oder kontaktieren Sie ein Mitglied unseres Seelsorgeteams .

Was heißt katholisch?


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Ein Erklärvideo von katholisch.de